Artikel 4 der EU-KI-Verordnung (in Kraft seit dem 2. Februar 2025) verpflichtet Organisationen, die KIeinsetzen, dafür zu sorgen, dass die Personen, die damit arbeiten, über ein ausreichendes Maß anKI-Kompetenz verfügen. Dieses kurze Briefing sowie die Dokumentation, wer es gelesen hat, ist unser verhältnismäßiger Weg, dieser Pflicht nachzukommen.